Prüfung von Steigschutzeinrichtungen gemäß DGUV Grundsatz 312-906/BGG 906
Gemäß DIN EN 353 gehören Steigschutzeinrichtungen zu der PSA gegen Absturz. Dies verpflichtet Betreiber, diese jährlich prüfen zu lassen. Gerne übernehmen wir diese Prüfungen, unabhängig von Art und Weise der Steigschutzeinrichtung. Zu unseren Dienstleistungen gehören die Prüfungen von festen sowie beweglichen Steigschutzeinrichtungen, ob mit oder ohne Stahlseil.
Maximale Leistung für minimale Kosten!
Es gilt zu beachten, dass die PSA gegen Absturz sehr umfangreiche Aspekte beinhaltet, welche folgende sind
- mitlaufende Auffanggeräte (Fallschutzläufer) gem. DIN EN 353-1
- Auffanggurte gem. EN 361
- Steigschutzeinrichtungen jeglicher Art
Bei uns bekommen Sie das Komplettpaket zu einem fairen Preis!
Bei der Prüfung einer Steigschutzeinrichtung sind mitlaufende Auffanggeräte sowie Auffanggurte im Preis mit inbegriffen.
Prüfung der Merkmale an Steigschutzeinrichtungen
Unsere Prüfer sind darauf spezialisiert folgende Merkmale an Steigschutzeinrichtungen intensiv zu prüfen
- Norm- Fachgerechte Montage der Steigschutzeinrichtung
- Korrosion an der Steigschutzeinrichtung
- Korrosion an Schraubverbindungen
- Festigkeit uns Zustand der Schraubverbindungen
- Verformung an der Steigschutzeinrichtung
- Behinderungsfreie Benutzung der Fallschutzläufer
- Korrosion sowie Beständigkeit der Fallschutzläufer
- Haltbarkeit und Zustand der Auffangurte
Ihr persöhnlicher Ansprechpartner
Für uns als CheckExpert Team ist jeder Absturz einer zu viel. Als Inhaber bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Themen rund um die Absturzsicherung. Bei Fragen oder Wünschen können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Warnmeldung:
Sicherheit ist kein Luxus, sondern ein Muss!
Bitte gehen Sie Ihrer Pflicht als Gebäudebetreiber nach und riskieren nicht das Leben Ihrer und anderer Mitarbeiter. Lassen Sie Ihre Sekuranten ®, Anschlagpunkte und Absturzsicherung prüfen!