Prüfung von ortsfesten Steigleiteranlagen und Steigeisengänge gem. DGUV I 208-032 (ehm. BGI/GUV-I 5189)
Jeder Betreiber ist verpflichtet, seine ortsfesten Steigleiteranlagen und Steigeisengänge regelmäßig prüfen zu lassen!
CheckExpert übernimmt die regelmäßigen Prüfungen sowie Wartungsarbeiten für ortsfeste Steigleiteranlagen und Steigeisengänge.
Unser Angebot umfasst die normgerechte Prüfung folgender Steigleiteranlagen:
- Steigeisengänge an Schornsteinen in Massivbauart DIN 1056 und DIN 13084 Teil 1-7
- Steigleitern für bauliche Anlagen nach DIN 18799-1 & 18799-2
- Notleiteranlagen nach DIN 14094-1
- Steigleiteranlagen für Schornsteine nach DIN 18799-3
- Steigleiteranlagen für Schächte & Bauwerke nach DIN EN 14396
- Steigleiteranlagen als Zugang zu maschinellen Anlagen nach DIN EN ISO 14122-4
Wir prüfen Ihre Steigleiteranlagen
Als Sachverständige für Steigleiteranlagen verfügen wir über das notwenige Know-How, die anfallenden Prüfungen normgerecht durchzuführen. Selbstverständlich agieren wir grundsätzlich immer gewissenhaft und nach den aktuellen Richtlinien.
Unsere Mitarbeiter sind spezialisiert auf Arbeiten auf Industrieanlagen, Windenergieanlagen sowie diverse Gebäude.
Unsere Prüfungen verlaufen nach DGUV I 208-032 (bisher BGI/GUV 5189), BetrSichV, ASR1.8 und TRBS2121.
Unsere Prüfungen umfassen folgende Bestandteile:
- Kennzeichnungen und Inventarisierungen durch Grundplaketten
- Prüfprotokolle digital sowohl als auch in Papierform
- Ausführliche Dokumentationen inkl. Bilder
- Erstprüfung von Steigleiteranlagen und Steigeisengänge
- Wiederholungsprüfung von Steigleiteranlagen und Steigeisengänge
- Prüfung durch Drehmoment auf Befestigung der Schraubverbindungen
Durch unsere strukturierte Arbeitsweise möchten wir unseren Kunden einen besseren Einblick im Bereich der Arbeitssicherheit ermöglichen. So kann sowohl der Beauftragte Ihres Betriebes als auch ein Laie alle Vorgänge und Maßnahmen verstehen und nachvollziehen.
Typische Mängel an Steigleiteranlagen und Steigeisengänge
Sie können unscheinbar bzw. unerkenntlich sein und doch gefährden sie die Arbeitssicherheit erheblich – Mängel an Steigleiteranlagen!
Es gilt folgende Mängel zu beachten:
- Verformung an Holm, Sprosse und Rückenschutzkorb
- Keine ausreichende Verbindung zum Bauuntergrund
- Korrosion an der Steigleiteranlage
- Rundsprossen die keine Rutschhemmung vorweisen
- Korrosion an Schraubverbindungen
- Eine falsche Montage der Wandhalterungen
- Ein von der Länge nicht auszureichender Ausstiegsholm
Wir schützen vor größere Schäden
Kleine Mängel können große Schäden hervorbringen. Unsere Mitarbeiter sind drauf geschult diese Mängel zu erkennen. Diese werden dokumentiert und protokolliert. Der Kunde wird so schnell wie möglich in Kenntnis gesetzt.
Bei Steigleiteranlagen mit Rundsprossen, sind Sie nicht verpflichtet diese zu ersetzen. Wir von CheckExpert beschichten Ihre Rundsprossen mit einer Rutschhemmung und versiegeln diese anschließend. Dadurch sparen Sie erhebliche kosten.
Anschließend entscheiden wir mit unseren Kunden gemeinsam nach den besten und effizientesten Lösungen damit die Arbeitssicherheit garantiert werden kann.
Schutz kennt keine Toleranz
Bitte beachten Sie, dass ein Sturz auch aus kleineren Höhen ernsthafte Verletzungen zur Folge haben kann!
Es liegt in Ihrer Hand Risiken für Ihre Mitarbeiter zu minimieren und mögliche Folgeschäden für Ihr Unternehmen zu vermeiden.
Der Betreiber trägt die volle Verantwortung und haftet für sämtliche Schäden, wenn die Steigleiteranlage keiner Prüfung unterlag.