Sekuranten ®-Prüfung nach DGUV 201-056 und DIN 4426

Kunden, die uns vertrauen:

Eine regelmäßige und fachkundige Prüfung technischer Einrichtungen ist nicht nur sinnvoll, sondern meist auch gesetzlich vorgeschrieben. So ist es auch im Bereich der Absturzsicherung von Sekuranten ® und Anschlagpunkten. Diese sind jeden Tag verschiedensten Witterungen und anderen äußeren Einflüssen ausgesetzt. Das führt mit der Zeit dazu, dass das Material ermüdet. Gleichzeitig stellen fehlerhafte Sekuranten ® eine Sicherheitsgefährdung dar. 

Aus diesem Grund sehen verschiedene gesetzliche Vorschriften vor, dass Gebäudeeigentümer die Sekuranten ® und Anschlagpunkte regelmäßig von geeignetem Fachpersonal überprüfen lassen müssen. Dadurch werden kostspielige Schäden vorgebeugt und die Rechtssicherheit erhöht. Denn für den Fall, dass sich tatsächlich ein Unfall ereignen sollte, haftet der Eigentümer – sofern nicht vorher geeignete Maßnahmen zur Sekuranten ® -Prüfung getroffen wurden.

Prüfung von Sekuranten ® : Das sind die Vorschriften

Die Prüfung von Sekuranten ® ist rechtlich verankert in den Vorschriften der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfall-Versicherung) sowie in der DIN (Deutsche Industrie-Norm). In der DGUV kommen gleich mehrere Regelungen für die Prüfung von Sekuranten ® zur Geltung, darunter DGUV 201-056 (Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern), der DGUV Regel 112-198 (Richtige Anwendung von Schutzausrüstungen gegen Absturz) sowie der DGUV Regel 112-199 (Rettung mit persönlichen Schutzausrüstungen)

Die DIN 4426 regelt wiederum die technischen Voraussetzungen für Absturzeinrichtungen, also beispielsweise welche Belastung die Sekuranten ® aushalten müssen sowie die Art und Weise der Zertifizierung dieser Einrichtungen. Diese Regelungen kommen jedoch nicht nur beim Einbau, sondern auch bei der Sekuranten ® -Prüfung zur Geltung.

Wartungsvorschriften für Sekuranten ®

Jeder Betreiber von Dachflächen ist dazu verpflichtet, seine Sekuranten ® und Anschlagpunkte mindestens alle 12 Monate prüfen und eine Sekuranten ® -Wartung durchführen zu lassen. Verantwortlich für die Durchführung ist der Betreiber – er ist auch derjenige, der haftet, falls es zu Schäden aufgrund von Missachtung dieser Regelung kommt. Allerdings wird der Betreiber selbst kaum die nötigen Fachkenntnisse zur Sekuranten ® -wartung besitzen. Daher sollten Sie unbedingt auf geschultes Fachpersonal zurückgreifen, welches die Wartung und Prüfung ordnungsgemäß und rechtssicher durchführt. Ganz nebenbei führt die regelmäßige Wartung zu einer höheren Lebensdauer der Anlagen.

Sekuranten ® -Prüfung ohne Dokumentation

In der Regel werden für die Sekuranten ® -prüfung die Montagedokumentationen berücksichtigt. Diese geben Aufschluss darüber, wie die Sekuranten ® im Detail verbaut sind. Doch nicht immer verfügen Betreiber von Dachflächen über diese Dokumentation. Was ist in diesem Fall zu tun? Ein Einbauprotokoll oder eine Montagedokumentation ist nicht für die Prüfung  erforderlich. Selbst ohne entsprechende Unterlagen ist es in der Regel nicht nötig, jede Dachhaut aufzuschneiden. Die Vorgaben der Hersteller und weitere Richtlinien regeln die Vorgehensweise im Detail – so unter anderem, wie die Belastungsproben durchzuführen sind. Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Seite.

Wer darf Sekuranten ® prüfen?

Da es sich bei der Sekuranten ®-Prüfung um ein sicherheitsrelevantes Vorgehen handelt, erscheint es nur logisch, wenn ausschließlich fachkundige Personen diese durchführen dürfen. Dazu genügt es nicht, lediglich Kenntnis von der grundsätzlichen Funktionsweise zu besitzen. Auch entsprechende Produktkenntnisse muss ein Prüfer mitbringen. In der DGUV 201-056 (Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern) sind Fachkräfte mit fundiertem Fachwissen befugt, diese Arbeiten auszuführen. Für die Prüfung mobiler Einrichtungen aus dem Bereich der privaten Schutzausrüstung bedarf es der Teilnahme an einem Seminar gemäß DGUV Grundsatz 312-906. Währenddessen genügt für Anschlageinrichtungen, welche der Bauproduktenverordnung unterliegen, ein Sachkundenachweis durch Schulung des Herstellers.

Wir sind Experte auf diesem Gebiet und bieten Ihnen die sachgerechte Überprüfung an. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt.

Was sind Sekuranten ®?

Sekuranten ® kommen besonders häufig bei Flachdächern, aber auch anderen Einrichtungen vor, an denen Absturzgefahr besteht. Dabei handelt es sich um spezielle Einzelanschlagpunkte, an denen Arbeiter ein Stahlseil befestigen können. Dieses Seilsystem soll Personen vor dem Absturz bewahren, während sie auf dem Dach arbeiten. Zum Einsatz kommen die Sekuranten ® meist während Reinigungs-, Instandhaltungs- oder Bauarbeiten. Es gibt unterschiedliche Formen und Modelle von Sekuranten ®, die sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. So werden entweder Anschlagösen oder eine Anschlaglasche zur Befestigung des Sicherungsseils verwendet. Zudem unterscheidet man zwischen Auffang- und Rückhaltesystemen – besonders letztere werden von Experten häufig empfohlen.

Sekurant verbaut

Wie oft muss ein Sekurant ® überprüft werden?

Da die Sekuranten ® eine wichtige Aufgabe erfüllen, müssen sie stets in gutem Zustand sein. Schließlich können Sie nie wissen, wann diese zum Einsatz kommen und wirklich auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber vor, dass die Sekuranten ® mindestens alle 12 Monate überprüft werden müssen. Diese Prüfung besteht aus einer Sicht- und einer Funktionsprüfung. Es können Situationen auftreten, die eine häufigere Überprüfung erforderlich machen – beispielsweise dann, wenn ein Mangel vorzeitig entdeckt wurde oder es zu einem Unfall gekommen ist. Auch wenn sich die Bausubstanz des Daches ändert (etwa durch Sanierung), müssen Sekuranten ® auch vor Ablauf der 12 Monate geprüft werden.

Unsere Leistungen

Als zuverlässiger Partner in Sachen Sekuranten ®-Prüfung bieten wir Ihnen die Leistungen, die Sie benötigen. Bei uns erhalten Sie:

  • Prüfung von Anschlagpunkten und Sekuranten ®: Eine rechtssichere und fachmännische Prüfung sämtlicher Anschlagpunkte – egal ob mit oder ohne Montagedokumentation!
  • DIN 4426 Prüfung: Wir überprüfen ortsveränderliche Einzelanschlagpunkte,
    welche ebenfalls regelmäßig geprüft werden müssen – wir übernehmen das für Sie!
  • Sekuranten ®-Prüfung nach DGUV: Fest mit dem Gebäude verbundene Sekuranten ® werden von uns ordnungsgemäß auf ihre Belastbarkeit überprüft. 
  • Wiederkehrende Wartung von Sekuranten ®: Stellen wir bei der Prüfung fest, dass ein Anschlagpunkt nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, warten wir die Sekuranten ®– entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Hinweise des Herstellers.

Sekuranten ® Prüfung Kosten

Eine Pauschalaussage über mögliche Kosten einer Sekuranten ®-prüfung ist nahezu unmöglich. Dafür spielen zu viele Faktoren eine Rolle, etwa die Art der verbauten Sekuranten ® sowie das Vorhandensein der Montagedokumentation und anderer Unterlagen und die örtlichen Gegebenheiten. Auch die Zahl der vorhandenen Anschlagpunkte, die Entfernung zwischen den einzelnen Örtlichkeiten und die Begehbarkeit des Daches hat wesentlichen Einfluss auf den Aufwand. Als grobe Richtung lässt sich sagen, dass eine reine Sicht- und Funktionsprüfung auf den Dachflächen (ohne Wartungsarbeiten und mit vergleichsweise durchschnittlichem Aufwand) stark voneinander abweichen kann.

Kontaktieren Sie uns am besten und fragen Sie ein konkretes Angebot an. In diesem Zuge klären wir mit Ihnen die nötigen Details ab und können Ihnen anschließend einen genauen Preis für die Prüfung der Sekuranten ® nennen.

Sekuranten ® prüfen lassen vom Experten

Legen Sie die Sicherheit nicht in irgendwelche Hände – kommen Sie lieber gleich zum Experten! Wir stehen unseren Kunden als kompetenter und freundlicher Ansprechpartner in allen Fragen rund um Sekuranten ® -prüfung zur Verfügung. Auch bei komplizierten Sachverhalten geben wir nicht auf – das zeichnet uns aus! Wir sind uns sicher, dass in der vertrauensvollen Kommunikation der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit liegt. Dieses Teamwork leben wir jeden Tag aufs Neue – gerne auch mit Ihnen. Haben Sie noch Fragen? Dann steht Ihnen unser kompetentes Serviceteam mit Freude zur Verfügung.

Wir bieten unseren Kunden einen ausgezeichneten Service zu fairen Preisen. Worauf warten Sie also noch? Fragen Sie uns jetzt ein unverbindliches Angebot an!

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Tanju Cakmak

Ihr persöhnlicher Ansprechpartner

Für uns als CheckExpert Team ist jeder Absturz einer zu viel. Als Inhaber bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Themen rund um die Absturzsicherung. Bei Fragen oder Wünschen können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Häufige Fragen und Antworten

Unternehmen sind dazu verpflichtet Ihre Sekuranten ® (Anschlagpunkte) laut DGUV 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ jährlich prüfen zu lassen. Vor dem Jahre 2012 hatten Montagedokumentationen, welche nach Einbau eines Sekuranten ® (Anschlagpunkte) ordnungsgemäß zu erstellen war, keine Wichtigkeit. Jedoch änderte sich diese Vorschrift, da erhebliche Mängel und kein fachgerechter Einbau von Sekuranten ® (Anschlagpunkte) des Öfteren festgestellt wurde. Seitdem müssen Gebäudebetreiber eine Montagedokumentation für Ihre Absturzsicherung und einen ordnungsgemäßen Einbau vorweisen.

Wir prüfen Ihre Anschlagpunkte sowohl mit als auch ohne Montagedokumentation!

CheckExpert prüft Sekuranten ® (Anschlagpunkte) durch Belastungsproben (Zugversuche). Diese erfolgen in der Regel nach den Angaben des jeweiligen Herstellers. Unsere Spezialisten sind in diesem Bereich bestens ausgebildet, da unsere Mitarbeiter regelmäßig an Seminaren und Schulungen für Zugversuche (Belastungsprüfungen) und Festigkeitsprüfungen teilnehmen.

 

Die Hersteller der jeweiligen Sekuranten ® (Anschlagpunkte) sind verpflichtet, einen Mindeststandart vorzuweisen. Im Falle eines Absturzes, muss ein Sekurant ® (Anschlagpunkt) in der Lage sein, mindestens eine Belastung von 6kN stand zu halten, sofern ein Bandfalldämpfer benutzt wird, der eine höhere Sturzkraft verringert.

Laut DGUV 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ wird auf der Seite 20 wiedergegeben, dass Sachkundige für die Durchführung von Belastungsproben (Zugversuche) nicht befugt sind. Zugversuche (Belastungsproben) dürfen laut DGUV 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ nur von Mitarbeitern mit fundiertem Fachwissen ausgeführt werden.

In der Vergangenheit haben wir teilweise festgestellt, dass eine Absturzsicherung auf Flachdächern, mit geöffneter Dachhaut, dem ersten Anschein nach fachgerecht verbaut worden sind. Jedoch konnten diese einen Zugversuch von 2kN nicht standhalten. Fazit: Diese Sekuranten ® (Anschlagpunkte) waren grob fahrlässig und könnten demnach bei einem Sturz nicht standhalten. Die Folgen für den Mitarbeiter wären lebensbedrohlich ausgegangen.